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Mikroplastik in Kosmetik: Was das EU-Verbot regelt – und welche Lücken bleiben

Hinweis: Bild teilweise bzw. vollständig mit KI erstellt.

Kurz beantwortet

Seit Oktober 2023 beschränkt die EU-Verordnung 2023/2055 Mikroplastik in Kosmetik schrittweise: Mikroperlen in Peelings sind bereits verboten, abwaschbare Produkte folgen 2027, Leave-on-Pflege 2029 und Make-up erst 2035. Flüssige und lösliche Kunststoffe wie bestimmte Silikone oder Acrylate erfasst die Regel allerdings nicht.

Was gilt rechtlich als Mikroplastik?

Die EU definiert Mikroplastik als feste, synthetische Polymerpartikel, die kleiner als fünf Millimeter, nicht wasserlöslich und nicht biologisch abbaubar sind. In Kosmetik wurden solche Partikel lange als Schleifkörper in Peelings, als Glitzer, als Filmbildner oder zur Texturgebung in Cremes und Make-up eingesetzt. Ausgenommen von der Beschränkung sind natürliche, chemisch nicht veränderte Polymere, nachweislich biologisch abbaubare Polymere, wasserlösliche Polymere sowie Partikel ohne Kohlenstoff – mineralischer Glimmer zum Beispiel fällt nicht darunter.

Der Zeitplan der EU-Beschränkung

Die Verordnung (EU) 2023/2055 ergänzt die europäische Chemikalienverordnung REACH und ist am 17. Oktober 2023 in Kraft getreten. Für Kosmetik gelten gestaffelte Übergangsfristen:

Bereits verboten seit Oktober 2023

Mikroperlen, also feste Kunststoffkügelchen, die zum Peelen, Polieren oder Reinigen eingesetzt werden, sowie loser Kosmetik-Glitzer aus synthetischen Polymeren dürfen seitdem nicht mehr neu in Verkehr gebracht werden.

Oktober 2027: abwaschbare Produkte

Für Rinse-off-Produkte wie Duschgel, Shampoo oder Reinigungsgel, die Mikroplastik ohne Peelingfunktion enthalten, gilt eine vierjährige Übergangsfrist.

Oktober 2029: Leave-on-Pflege

Cremes, Seren, Lotionen und andere Produkte, die auf der Haut verbleiben, haben sechs Jahre Zeit zur Umstellung.

Oktober 2035: Make-up, Lippen- und Nagelprodukte

Die längste Frist von zwölf Jahren gilt für dekorative Kosmetik. Ab 2031 müssen diese Produkte bis zum endgültigen Verbot den Hinweis „Dieses Produkt enthält Mikroplastik“ tragen. Zusätzlich gibt es jährliche Berichtspflichten gegenüber der Europäischen Chemikalienagentur ECHA.

Kritische Einordnung: Was das Verbot nicht leistet

Die Verordnung ist ein wichtiger Schritt, löst das Problem aber nicht vollständig. Der größte Kritikpunkt betrifft sogenanntes „flüssiges Mikroplastik“: Synthetische Polymere in flüssiger, gelartiger oder gelöster Form – etwa bestimmte Silikone wie Dimethicone, Polyquaternium-Verbindungen oder Acrylat-Copolymere – fallen nicht unter die Definition, weil sie keine festen Partikel bilden. Umwelt- und Verbraucherorganisationen weisen darauf hin, dass ein großer Teil der Kunststoffe in konventioneller Kosmetik genau in dieser Form vorliegt. Wie sich diese Stoffe langfristig in Gewässern verhalten, ist bislang unzureichend erforscht.

Ebenso wichtig ist eine realistische Einordnung: Kosmetik ist nicht die Hauptquelle für Mikroplastik in der Umwelt. Reifenabrieb, synthetische Textilfasern und zerfallender Plastikmüll tragen weit größere Mengen bei. Das Kosmetikverbot ist dennoch sinnvoll, weil diese Einträge leicht vermeidbar sind – „mikroplastikfrei“ auf einer Verpackung ist aber kein Umweltversprechen im Großen. Hinzu kommt: Ein Gesundheitsrisiko durch Mikroplastik in Hautpflege ist für Anwenderinnen bislang nicht belegt, da intakte Haut feste Partikel dieser Größe kaum aufnimmt. Die Beschränkung ist in erster Linie eine Umweltmaßnahme.

Auch Werbebegriffe verdienen einen kritischen Blick: „Frei von Mikroplastik“ kann rechtlich korrekt sein und trotzdem flüssige Kunststoffe einschließen. Wer synthetische Polymere insgesamt vermeiden möchte, sollte auf die INCI-Liste oder auf zertifizierte Naturkosmetik achten.

Praxis: So erkennst und vermeidest du Kunststoffe in Kosmetik

INCI-Liste lesen

Typische Hinweise auf synthetische Polymere sind Bezeichnungen wie Polyethylene (PE), Polypropylene (PP), Nylon-12, Polymethyl Methacrylate (PMMA), Acrylates Copolymer, Acrylates Crosspolymer oder Polyquaternium. Apps zur Inhaltsstoff-Prüfung können helfen, ersetzen aber keinen kritischen Blick, da sie nicht immer zwischen festen und flüssigen Polymeren unterscheiden.

Peelen ohne Kunststoffkügelchen

Für einen sanften Peeling-Effekt braucht es keine Schleifpartikel. Fruchtsäuren lösen abgestorbene Hautschüppchen chemisch und sind bei richtiger Dosierung oft schonender als grobe Körnchen. The Facial Cleanser kombiniert eine milde Reinigung mit AHA-Fruchtsäuren und kommt ganz ohne Peelingkörper aus.

Texturen ohne Acrylat-Gelbildner

Viele leichte Gele erhalten ihre Konsistenz durch synthetische Acrylat-Verdicker. Zertifizierte Naturkosmetik setzt stattdessen auf pflanzliche Alternativen. The Glowy Gel zeigt, dass ein ölfreies Feuchtigkeitsgel mit Aloe Vera und Zink auch ohne solche Polymere funktioniert.

Sonnenschutz und Make-up genauer prüfen

Gerade bei Sonnenschutz und dekorativer Kosmetik werden synthetische Filmbildner häufig eingesetzt, um Wasserfestigkeit oder Haltbarkeit zu erzielen. Mineralischer Sonnenschutz wie The Sun Kiss SPF 30 ist eine Option für alle, die auch beim täglichen UV-Schutz auf zertifizierte Naturkosmetik setzen möchten.

Häufige Fragen zu Mikroplastik in Kosmetik

Ist Mikroplastik in Kosmetik jetzt komplett verboten?

Nein. Verboten sind bisher Mikroperlen in Peelings und loser Kunststoff-Glitzer. Für andere Produktgruppen laufen Übergangsfristen bis 2027, 2029 und für Make-up bis 2035.

Sind Silikone Mikroplastik?

Rechtlich in der Regel nicht, da es sich meist um flüssige Polymere handelt, die nicht unter die EU-Definition fallen. Umweltverbände zählen sie dennoch zu den problematischen synthetischen Polymeren, weil sie schwer abbaubar sind.

Ist zertifizierte Naturkosmetik automatisch frei von Mikroplastik?

Standards wie COSMOS oder NATRUE schließen erdölbasierte synthetische Polymere weitgehend aus – sowohl feste als auch flüssige. Damit gehen sie deutlich weiter als die gesetzliche Mindestanforderung.

Darf ich alte Produkte mit Mikroplastik aufbrauchen?

Ja. Die Beschränkung betrifft das Inverkehrbringen durch Hersteller und Händler, nicht die Verwendung bereits gekaufter Produkte.

Fazit

Die EU-Mikroplastik-Beschränkung ist ein überfälliger Schritt, der vermeidbare Kunststoffeinträge aus Kosmetik schrittweise beendet. Ihre langen Übergangsfristen und die Lücke bei flüssigen Polymeren zeigen aber: Ein „mikroplastikfrei“-Label allein sagt wenig aus. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, liest die INCI-Liste oder greift zu zertifizierter Naturkosmetik – etwa zum Cleanse & Balance Set von Cosmenia für eine Reinigungs- und Pflegeroutine ohne synthetische Kunststoffpartikel.

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